Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2011 - 12 B 521/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,41465
OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2011 - 12 B 521/11 (https://dejure.org/2011,41465)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01.07.2011 - 12 B 521/11 (https://dejure.org/2011,41465)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01. Juli 2011 - 12 B 521/11 (https://dejure.org/2011,41465)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,41465) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Mitwirkungspflicht der Eltern eines Auszubildenden nach § 47 Abs. 4 BAföG; Verpflichtung der Eltern eines Auszubildenden zur Offenlegung ihrer Einkommensverhältnisse; Anforderungen an die elternunabhängige Förderung eines Auszubildenden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Mitwirkungspflicht der Eltern eines Auszubildenden nach § 47 Abs. 4 BAföG; Verpflichtung der Eltern eines Auszubildenden zur Offenlegung ihrer Einkommensverhältnisse; Anforderungen an die elternunabhängige Förderung eines Auszubildenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2011 - 12 B 522/11

    Einkommensbezogene Mitwirkungspflicht der Eltern nach Erlass eines

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2011 - 12 B 521/11
    Dass dieser letzte Ausschlussgrund vorliegt, ist im Gegenteil schon deshalb nicht evident, weil der andere Elternteil und Prozessbevollmächtigt der Antragstellerin sich in dem Verfahren 12 B 522/11 ebenfalls auf diesen Ausschlussgrund beruft.
  • OVG Niedersachsen, 27.03.2018 - 4 ME 41/18

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen ein an die Eltern des Auszubildenden gerichtetes

    Sogar wenn man entgegen der vom Senat vertretenen Auffassung, wie es teilweise in der obergerichtlichen Rechtsprechung angenommen wird, davon ausgehen wollte, dass ein behördliches Auskunftsverlangen nach § 47 Abs. 6 und 4 BAföG i.V.m. § 60 SGB I voraussetzen würde, dass ein Unterhaltsanspruch des Studierenden gegen die auskunftsverpflichteten Eltern nicht im Sinne einer "Negativ-Evidenz" ausgeschlossen sein dürfte (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 2.9.2014 - 12 B 774/14 -, v. 1.7.2011 - 12 B 521/11 - u. v. 22.7.2010 - 12 A 1065/99 -, jeweils zitiert nach juris; Sächs. OVG, Beschl. v. 7.7.2010 - 1 B 141/19 - u. v. 23.7.2002 - 5 BS 40/02 -), hätte die Antragsgegnerin von dem Antragsteller zu Recht die genannten Erklärungen und Nachweise verlangt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2015 - 12 A 388/14

    Auskunftsbegehren des Förderungsamts gegenüber dem Auszubildenden bzgl. der

    - 12 B 521/11 u. 12 B 522/11 -, beide juris, ist damit das uneingeschränkte Bestehen der Pflicht bis zu ihrem möglichen Entfallen nicht ansatzweise in Zweifel gezogen.

    - 12 B 521/11 -, juris; Roggentin, in: Rothe/Blanke, BAföG, Stand Mai 2014, § 47 Rn. 7, 8 und 11. Zur "Negativ-Evidenz" vgl. auch OVG NRW, Beschlüsse vom 22. November 2012 - 12 B 1261/12 -, juris, und vom 22. Juli 2010 - 12 A 1065/09 -, juris; SächsOVG, Beschlüsse vom 7. Juli 2010 - 1 B 141/10 -, juris, und vom 23. Juli 2002 - 5 BS 40/02 -, juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2014 - 12 B 774/14

    Pflicht des Elternteils eines BAföG -Empfängers zur formularmäßigen Erklärung

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 1. Juli 2011 - 12 B 521/11 -, juris; Roggentin, in: Rothe/Blanke, BAföG, Stand September 2013, § 47 Rn. 7, 8 und 11. Zur "Negativ-Evidenz" vgl. auch OVG NRW, Beschlüsse vom 22. November 2012 - 12 B 1261/12 -, juris, und vom 22. Juli 2010 - 12 A 1065/09 -, juris; SächsOVG, Beschlüsse vom 7. Juli 2010 - 1 B 141/10 -, juris, und vom 23. Juli 2002 - 5 BS 40/02 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2012 - 12 B 1261/12

    Einhaltung der zweiwöchige Beschwerdefrist des § 147 Abs. 1 VwGO bei Behauptung

    - 12 B 521/11 -, a.a.O.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2012 - 12 A 337/12

    Gerichtliche Geltendmachung der Aufhebung eines erledigten Verwaltungsakts durch

    Dass die - hier nach alledem unbeachtliche - Einschätzung der Klägerin, der angefochtene Bescheid sei bis zu dem erledigenden Ereignis rechtmäßig gewesen, nicht zutrifft, hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 1. Juli 2011 in der Sache 12 B 521/11 dargelegt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2013 - 12 A 1811/11

    Bewilligung ungekürzter Leistungen der Ausbildungsförderung in der Form von

    Der Senat hält es für überwiegend wahrscheinlich, weil näherliegend und lebensnaher, dass die Weigerung der auskunftspflichtig gewesenen Eltern des Klägers, vgl. zur Auskunftspflicht der Eltern des Klägers: OVG NRW, Beschlüsse vom 1. Juli 2011 - 12 B 521/11 -, juris, sowie - 12 B 522/11 -, an dem ausbildungsförderungsrechtliche Verfahren und hier insbesondere an der Ermittlung ihres Einkommens mitzuwirken - ebenso wie die auffällig ähnliche Weigerung des Klägers, über das bloße Ausfüllen der Antragsformulare hinaus irgendwelche weiteren Aktivitäten zu entfalten - nur vorgeschoben ist und ausschließlich dazu dient, dem Kläger - hälftig als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlte - öffentliche Leistungen zu verschaffen, auf die er bei der vom Gesetz her an sich gebotenen Berücksichtigung des elterlichen Einkommens oder anderweiter bedarfsdeckender Einnahmen keinen Anspruch hätte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2015 - 12 A 451/14

    Erledigung eines Auskunftsverlangen durch die Bewilligung von Vorausleistungen

    Mit der zuvorderst entscheidungstragenden Argumentation, die sich aus den Gründen des Senatsbeschlusses vom 1. Juli 2011 - 12 B 521/11 - ergibt, denen sich das Verwaltungsgericht angeschlossen hat, befasst sich der Zulassungsantrag nicht.
  • VG Halle, 19.10.2021 - 5 A 47/20

    Ausbildungsförderung: Berechnung der Ausbildungsförderung bei Bestandskraft eines

    Anders als der Beklagte unter Hinweis auf die Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 1. Juli 2011 - 12 B 521/11 - juris, Rn. 7 zu einem Auskunftsverlangen gegenüber den Eltern) annimmt, ist das Bewilligungsverfahren mit der Bewilligung von Vorausleistung nicht beendet (das OVG spricht ohnehin von Vorausleistungen nach § 36 Abs. 2 BAföG ohne Anrechnung eines elterlichen Unterhaltsbetrages).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht